Teilnahmebedingungen -Kochen mit

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
„KOCHEN MIT RALF UND BJÖRN“

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS
GEWINNSPIEL „Kochen mit Ralf und Björn”

Die Brauerei C. & A. VELTINS GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz VELTINS genannt) veranstaltet ein Gewinnspiel unter dem Titel „Kochen mit Ralf und Björn“. Als Veranstalter tritt allein die Brauerei C. & A. VELTINS GmbH & Co. KG, An der Streue, 59972 Meschede-Grevenstein auf.

1. Gewinn
Als Gewinn sind 5x 2 Plätze für ein Kochevent mit Schalke-Torwart Ralf Fährmann und dem Koch Björn Freitag ausgeschrieben. Die Gewinner erhalten weiterhin eine Führung durch die VELTINS-Arena, ein Erinnerungsfoto und persönliche Autogramme. Das Gewinnspiel, der Gewinn, wird nachfolgend auch als „Aktion“ oder „Aktionstag“ bezeichnet.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmer am Gewinnspiel kann werden, wer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Schweiz oder den BeNeLux-Ländern hat. Jede Person darf nur ein Mal teilnehmen.

3. Teilnahmeausschluss
Angestellte von VELTINS und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Angestellten sowie deren Angehörigen bei verbundenen Unternehmen und denjenigen Unternehmen, die mit der Durchführung der Aktion betraut sind.

4. Gewinnspielplattform
Das Gewinnspiel ist auf www.veltins-fan-aktionen.de erreichbar.

5. Gewinnspielvorgang
Der Teilnehmer beantwortet die Gewinnspielfrage und füllt das Formular der Eingabemaske aus. Erforderlich sind: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail.

6. Kostenfreie Teilnahme
Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Ware gebunden.

7. Laufzeit des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel läuft bis 20.12.2018, 12:00 Uhr.

8. Ermittlung des Gewinners
Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch Losziehung unter allen Teilnehmern, die die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben. Es ist vorgesehen, die Gewinner voraussichtlich bis zum 21.02.2018 zu ermitteln.

9. Gewinn-Benachrichtigung
Die fünf (5) Gewinner werden über die Entscheidung per E-Mail benachrichtigt. Der jeweilige Gewinner kann binnen 24 Stunden die Annahme des Gewinns bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist scheidet der Teilnehmer aus und es rückt der Nächstplatzierte aus der Losziehung nach. Das Ausscheiden und Nachrücken erfolgt unmittelbar, wenn der Gewinner über die angegebene E-Mail final nicht erreicht werden kann.

10. Nutzungsrecht für Foto- und Videoaufnahmen
Die Gewinner werden bei  der Aktion ggfs. von einem Videografen begleitet, der Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Die Gewinner erteilen ihr Einverständnis mit der Anfertigung. Das vollumfängliche Nutzungsrecht an dem Material steht VELTINS zu, einschließlich des Rechts zur Weitergabe des Nutzungsrechts. Dies gilt auch für Tonaufnahmen. Die Nutzung kann sowohl online wie offline und sowohl werblich als auch redaktionell erfolgen. Die Übertragung erfolgt unwiderruflich und zeitlich und räumlich unbeschränkt.

11. Verhaltensregeln
Der jeweilige Gewinner verhält sich am Aktionstag so, wie der Veranstaltungsort und der Anlass es erfordern. Er beachtet das Hausrecht. VELTINS hat das Recht, den jeweiligen Gewinner von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn dies nicht gegeben ist.

12. Daten und Informationen über den Gewinner
Der jeweilige Teilnehmer erklärt sein Einverständnis damit, dass die von ihm eingegebenen Daten und Informationen in Verbindung mit dem Gewinnspiel verwendet und veröffentlicht werden.

13. Datenschutzhinweise
Die eingegebenen Daten werden an die Fa. Triceps GmbH (Lösorter Str. 115, 47137 Duisburg) übermittelt und dort gespeichert und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen können hier eingesehen werden.

14. Haftungsausschluss
Die Haftung von VELTINS für sich und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, begrenzt sich die Haftung des Veranstalters auf typischerweise vorhersehbare Schäden.

15. Anspruchsausschluss
Ein Anspruch auf Durchführung des Gewinnspiels besteht nicht. VELTINS behält sich vor, bei Vorliegen besonderer Umstände das Gewinnspiel abzubrechen. VELTINS behält sich außerdem vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen oder den Gewinn nicht auszugeben, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten sind. Gleiches gilt, wenn die Teilnahme oder die verwendeten Bilder Rechte Dritter verletzen, oder der Anschein entsteht, dass dies zutrifft.

16. Rechtswegsauschluss
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.